Tarifleistungen

Nur Mitglieder haben Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen

Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden vereinbart und gelten nur für ihre jeweiligen Mitglieder. Das bedeutet: Nur IG Metall-Mitglieder haben einen verbindlichen Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen. Für alle anderen gelten die gesetzlichen Regelungen - und die sind oft schlechter. Zwar gewähren Arbeitgeber auch Nichtmitgliedern tarifliche Leistungen - um zu vermeiden, dass noch mehr Menschen in die Gewerkschaft eintreten. Im Konfliktfall haben Nichtmitglieder aber keinen rechtlichen Anspruch auf diese Leistungen.

Für Beschäftigte lohnt es sich, schon bei der Jobsuche auf die Tarifbindung von Unternehmen zu achten. Gibt es in einem Betrieb keinen Tarifvertrag, muss das kein Dauerzustand bleiben. Aktive Belegschaften können einen Tarifvertrag erkämpfen.

Rat und Hilfe gibt es bei uns in der Geschäftsstelle!