Gelungene Veranstaltung der IG Metall Frauen

Am Samstag den 09.11. fand im Gewerkschaftshaus in Rheda-Wiedenbrück das von den IG Metall Frauen organisierte alljährliche Frauenfrühstück statt. Unterstützt wurden sie dabei von den Gleichstellungsstellen der Städte Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück.

Neben leckerem Frühstück und der Möglichkeit sich auszutauschen, gab es auch reichlich Diskussionsbedarf im Anschluss an den interaktiven Vortrag von Almut Schnerring und Sascha Verlan. Beide sind durch ihr Buch „Die Rosa-Hellblau-Falle: Für eine Kindheit ohne Rollenklischees“ bekannt geworden, in der sie aufzeigen, dass die heute immernoch vorhandenen Geschlechterungerechtigkeiten in den Kindezimmern ihren Ursprung haben. Dort und vor allem in den Spielzeugwarenabteilungen der Kaufhäuser, findet man größtenteils nur noch nach Geschlecht getrenntes Spielzeug; Puppen, glitzernde Feen, Mini-Küchen für Mädchen, häufig in rosa oder pastellfarben eingefärbt sowie Monster- und Ritterfiguren, Bausätze für Fahrzeuge und Maschinen, eher in dunkelblau oder schwarz, für Jungs. Prinzessinnenwelten auf der einen und aufregende Abenteuergeschichten auf der anderen Seite. Mädchen werden dabei zunehmend auf Schönheit und Haushalt reduziert, während Jungs davon kategorisch ausgeschlossen werden. Ein Entkommen aus dieser Rosa-Hellblau-Falle ist kaum möglich, sodass Geschlechterklischees sich weiter verfestigen können.

Dies belegten die Referent*innen mit zahlreichen Beispielen. Zudem zeigten sie auf, dass eine solche bereits im Kindesalter vollzogene Trennung der Geschlechter nicht folgenlos bleibt. Nicht ohne Grund entscheiden sich junge Frauen heutzutage immer noch eher für zumeist schlecht vergütete Arbeit im Care-Bereich und junge Männer für besser entlohnte Berufe im MINT-Bereich, wenn bereits in jungen Jahre ihre Interessen auf die entsprechenden Bereiche fixiert werden.

Schlussendlich waren sich alle Teilnehmerinnen einig, dass sich dahingehend etwas ändern muss. Schließlich besagt auch Artikel 2 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.“